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paroli.de Casino News, 24.Mai 2005


Gerichtsurteil:  TV-Sender 9Live betreibt kein illegales Glücksspiel

Das Landgericht Freiburg entschied rechtskräftig, dass die Quizsendungen des Fernsehsenders 9Live legal seien, da es sich nach Auffassung der Richter nicht um unerlaubtes Glücksspiel handelt.

Ein wichtiger Entscheidungsgrund sind die geringen Kosten für die Spielteilnahme, die pro Einzelanruf gerechnet einen "unerheblichen Einsatz" darstellen. Ein Verbot gemäß § 284 StGB ist deshalb für diese Art von Quizsendungen nicht durchsetzbar.

Mit dem letztinstanzlichen Urteil wurde damit Klarheit in eine rechtliche Grauzone gebracht, da es bislang keine rechtskräftigen Urteile bezüglich der Veranstaltung von TV-Gewinnspielen mit kostenpflichtigen Einsätzen durch Anrufer gab.

9Live-Chefin Christiane zu Salm nahm das Urteil erfreut zur Kenntnis: "Das Urteil untermauert die Grundprinzipien unseres Geschäftsmodells. Wir sind ein Quizsender. Unsere Gewinnspiele haben mit Glücksspiel nichts zu tun. Unser Geschäft ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Wir sehen uns in unserem Kurs bestätigt."



Weitere Infos: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=682532



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