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paroli.de Casino News, 24.Mai 2005
Gerichtsurteil: TV-Sender 9Live
betreibt kein illegales Glücksspiel
Das Landgericht Freiburg entschied
rechtskräftig, dass die Quizsendungen des Fernsehsenders 9Live legal
seien, da es sich nach Auffassung der Richter nicht um unerlaubtes
Glücksspiel handelt.
Ein wichtiger Entscheidungsgrund sind die geringen Kosten für die
Spielteilnahme, die pro Einzelanruf gerechnet einen "unerheblichen Einsatz"
darstellen. Ein Verbot gemäß § 284 StGB ist deshalb für
diese Art von Quizsendungen nicht durchsetzbar.
Mit dem letztinstanzlichen Urteil wurde damit Klarheit in eine rechtliche
Grauzone gebracht, da es bislang keine rechtskräftigen Urteile
bezüglich der Veranstaltung von TV-Gewinnspielen mit kostenpflichtigen
Einsätzen durch Anrufer gab.
9Live-Chefin Christiane zu Salm nahm das Urteil erfreut zur Kenntnis: "Das
Urteil untermauert die Grundprinzipien unseres Geschäftsmodells. Wir
sind ein Quizsender. Unsere Gewinnspiele haben mit Glücksspiel nichts
zu tun. Unser Geschäft ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Wir sehen uns
in unserem Kurs bestätigt."
Weitere Infos:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=682532
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